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Erste Hilfe - Ausrüstungen für Betrieb und Büro liefert Edith Greyn Verpackungsmittel & BetriebshygieneVerbandkästen mit entsprechenden Füllungen müssen heute in jedem Betrieb sichtbar und griffbereit aufgehängt sein. Darauf wird bei Betriebsbegehungen durch die Berufsgenossenschaften stets besonders geachtet. In betrieblichen Verbandkästen sollten sich neben Heftpflaster in verschiedenen Ausführungen, Mullbinden, Verbandpäckchen, Wundauflagen, Dreiecktüchern und Verbandscheren auch Einmalhandschuhe, Pinzetten und Beatmungsmasken (fakultativ) befinden, um den verschiedensten Notfällen gerecht zu werden. Sinnvolles Zubehör ist auch ein Inhaltsverzeichnis sowie eine Erste-Hilfe-Anleitung für Laien. Gerade für betriebliche Verbandkästen ist die regelmäßige Überprüfung auf Vollständigkeit und Verfalldaten unerlässlich.
Am sichersten lässt sich das mit einer Entnahme-/Auffüllliste sowie einer Prüfliste, welche am besten durch den zuständigen Erste-Hilfe-Beauftragten des Betriebes geführt wird, nachweisen. Weiterhin sollte in jedem Betrieb ein Verbandbuch geführt werden, in das jede auch noch so kleine Verletzung eingetragen wird, damit es bei ernsten Komplikationen keine unangenehmen Überraschungen mit der Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse gibt. Wir unterscheiden nach Betriebsarten und Mitarbeiterzahlen:
Für jeden Bereich werden bestimmte Anforderungen und DIN Normen gefordert. Wir bieten die passende Ausstattung und Menge. Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne. Bei Arbeitsstätten mit großer räumlicher Ausdehnung müssen sich Mittel zur ERSTEN HILFE und, sofern es die Art des Betriebes erfordert, Krankentragen an mehreren gut erreichbaren Stellen befinden.
§ 39 Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe(1) In den Arbeitsstätten müssen die zur Ersten Hilfe erforderlichen Mittel vorhanden sein. Sie müssen im Bedarfsfall leicht zugänglich und gegen Verunreinigungen Nässe und hohen Temperaturen geschützt sein. Wenn es die Art des Betriebes erfordert, müssen Krankentragen vorhanden sein. (2) Bei Arbeitsstätten mit großer räumlicher Ausdehnung müssen sich Mittel zur Ersten Hilfe und, sofern es die Art des Betriebes erfordert, Krankentragen an mehreren gut erreichbaren Stellen befinden. (höchstens 100 m bzw. maximal 1 Geschosshöhe voneinander entfernt.) Sie haben die Wahl zwischen Verbandkasten oder einem anderen, den Anforder- ungen entsprechenden Behältnis, z.B. Verbandschrank oder Bereitschaftskoffer mit Füllung nach Vorschrift. Ergänzend zu den Arbeitsstättenrichtlinien § 39 präzisiert die BGR A 1 in § 25.
Ihr Spezialgroßhandel Edith Greyn Verpackungsmittel & Betriebshygiene liefert auch für Ihren Bedarf Verbandkästen und Füllungen im gesamten Raum Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Celle sowie deutschlandweit. Unsere freundlichen Mitarbeiter beraten Sie gern und nehmen auch gleich Ihre Bestellung entgegen. Rufen Sie einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail. | ![]() |
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